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Förderungen

Ab dem 1.1.2020 werden energetische Maßnahmen an zu „eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäuden“ gefördert, wobei das Gebäude älter als 10 Jahre sein muss. Eine energetische Maßnahme ist z.B. die Wärmedämmung im Außenbereich als auch eine mögliche Innendämmung.

Die maximale Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen für ein und dasselbe Gebäude, maximal insgesamt 40.000 €, wobei die Ermäßigung sich auf 3 Jahre verteilt und eins zu eins von der zu entrichtenden Einkommenssteuer des Antragstellers abgezogen wird.

Welche technischen Anforderungen für eine energetische Maßnahmen gelten, können wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch näher erläutern.